Bodenlos

Heribert Prantl in der SZ vom 16./17. November 2019

Herbert Prantl zitiert in seinem Kommentar zur Notwendigkeit einer Baulandreform das Godesberger Programm der SPD, die Länderverfassungen und verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1967 dargelegt habe, „dass die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, es verbietet, seine Nutzung dem Spiel der freien Kräfte zu überlassen. Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zu Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Das heißt: Notfalls könnte man auch enteignen“.

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foto © studio karonga

Von den Kosten eines Wohnungsbaus entfielen im Jahr 1962 auf die Grundstückskosten acht Prozent, auf die Baukosten 92 Prozent. Heute betragen die Grundstücksanteile in München 79 Prozent und die Baukosten 21 Prozent.“ Heribert Prantl

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