Der Bodenwert steigt immens, wenn Ackerland zu Bauland wird. Diese Wertsteigerung beruht aber nicht auf einer besonderen Leistung des Grundeigenümers sondern ist planungsbedingt. Nach Artikel 161 der Bayerischen Verfassung sind diese leistungslosen Gewinne für die Allgemeinheit nutzbar zu machen, insbesondere können damit die immensen Kosten der Infrastruktur finanziert werden
Ein Bodenwert von 5.000 je Quadratmeter schlägt zudem mit etwa 4.000 Euro bei der Erstellung von einem Quadratmeter Wohnfläche durch. So kommt es zu Preisen bei Eigentumswohnungen ab 8.000 Euro/ m2 aufwärts.